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Motorrad - Klasse A/ A1/ A2

 

 

Klasse A

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnis Klasse A ist gültig für schwere Krafträder.

 

Zugangsvorausetzungen:

(gültig seit 19.01.2013)

  • Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 (für den Aufstieg nur eine praktische Prüfung (40 min) erforderlich)
  • Mindestalter 21 Jahre für dreiädrige Krafträder über 15 kW
  • Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Unterrichtseinheiten 16 x 90 min

Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten

Prüfung Theorie (max. 60 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 12 x 45 min

 

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A2 von unter 2 Jahren:

Sonderfahrten  6 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 60 min)

 

 

 

Klasse A1

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnis Klasse A1 gilt für (Leicht-) Krafträder bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung vom max. 11 kW. Die Fahrerlaubnisbehörde erlaubt keine Sonderauflagen für die Führerscheinklasse A1. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht des Motorrades darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

(Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01.04.1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren)

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Unterrichtseinheiten 16 x 90 min

Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 12 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 45 min)

 

 

Klasse A2

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnis Klasse A2 gilt für Krafträder mit einer Motorleistung von 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Ersetzt die Führerscheinklasse A beschränkt.

Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis Klasse A1 oder den Führerschein 3 (Besitz vor 01.04.1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 mit nur einer praktischen Führerscheinprüfung (40 min) vornehmen.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Unterrichtseinheiten 16 x 90 min

Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 12 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 60 min)

 

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner:

Jörg Schweitzer 
Tel.: 06441 / 2009633
E-Mail: j.schweitzer@fsz-suedwest.de