Information zur Fortbildungspflicht für ASF Seminarleiter
Inhaber einer Seminarerlaubnis ASF (Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger) haben alle zwei Jahre an jeweils einer eintägigen Fortbildung für ASF Seminarleiter teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Durchführung vermittelt werden.
Die Fortbildungsfrist endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde.
Inhalte:
- Erfahrungsaustausch
- Neuerungen
- spezifische Inhalte der jeweiligen Seminare
- Übungen am Kursprogramm