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Fortbildung zum ASF Seminarleiter

Das Seminar ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren

Für wen?

Eine Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer:

  • mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
  • innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat
  • im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der
    • einen viertägigen Grundkurs und
    • einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetz besteht, umfasst

 


Alle Inhaber einer Seminarerlaubnis FES (Erlaubnis zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars) oder ASF (Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren für Fahranfänger) müssen alle 2 Jahre an einer eintägige Fortbildung teilnehmen.

Ist man Inhaber beider Seminarerlaubnissen (ASF + FES) so muss man für jede Seminarerlaubnis eine eintägige Fortbildung besuchen.

Die Fortbildungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Erlaubnis erteilt wurde.

Inhalte:

  • Erfahrungsaustausch
  • Neuerungen
  • spezifische Inhalte der jeweiligen Seminare
  • Übungen am Kursprogramm

 

 

Ansprechpartner

Leitung:

Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 92024659
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Wetzlar:

Miriam Henning
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.henning@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Kassel:

Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 92024659
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de

Öffnungszeiten

Bürozeiten

Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Termine Wetzlar

Termine Kassel

  • Auf Anfrage