Weiterbildung zum ASF Seminarleiter
Das Seminar ist Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren
Für wen?
Eine Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer:
- mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
- innerhalb der letzten 5 Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat
- im FAER mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der
- einen viertägigen Grundkurs und
- einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetz besteht, umfasst.
Ansprechpartner
Leitung:
Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 92024659
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de
Sekretariat Wetzlar:
Miriam Henning
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.henning@awz-suedwest.de
Sekretariat Kassel:
Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 92024659
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de
Öffnungszeiten
Bürozeiten
Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Termine Wetzlar
Ausbildung zum ASF-Seminarleiter
- Grundeinweisung: 06.02.2024 bis 09.02.2024
- ASF-Programm-Einweisung: 05.03.2024 bis 08.03.2024
1-tägige Fortbildungen nach § 53 Abs. 2 FahrlG
- FES: 01.12.2023
- ASF: Die Termine für dieses Jahr sind bereits ausgebucht.
Termine Kassel
- Auf Anfrage