Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 und § 35 FahrlG
Wer Ausbildungsfahrlehrer werden möchte, muss laut § 16 FahrlG an einem fünftägigen Einweisungsseminar mit Erfolg teilnehmen.
Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis aus. Er unterstützt und beaufsichtigt ihn bei der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Voraussetzung:
- 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in der Klasse B/BE in Theorie und Praxis
- Inhaber oder verantwortlicher Leiter einer Fahrschule sein oder Angestellter (dabei muss der Inhaber oder verantwortlicher Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung vorweisen können und am Einweisungsseminar teilgenommen haben)
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer nach § 53 Abs. 3 FahrlG
Alle Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG sind verpflichtet nach § 53 Abs 3 FahrlG an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre teilzunehmen.
Ansprechpartner
Leitung:
Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: u.loehr@svg-hessen.de
Sekretariat / Organisation:
Tanja Ahlheim
Tel.: 06441 / 2008958
Mobil: 0151 - 61148356
E-Mail: t.ahlheim@svg-hessen.de
Termine und Anmeldung
Einweisungsseminar
nächster Termin erst wieder in 2022
Fortbildung
Das Anmeldeformular können Sie hier direkt als PDF Datei runterladen.