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Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 und § 35 FahrlG

Wer Ausbildungsfahrlehrer werden möchte, muss laut § 16 FahrlG an einem fünftägigen Einweisungsseminar mit Erfolg teilnehmen.

Ein Ausbildungsfahrlehrer bildet den Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis aus. Er unterstützt und beaufsichtigt ihn bei der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.

Voraussetzung:

  • 3 Jahre (in den letzten 5 Jahren) hauptberufliche Ausbildungstätigkeit in der Klasse B/BE in Theorie und Praxis
  • Inhaber oder verantwortlicher Leiter einer Fahrschule sein oder Angestellter (dabei muss der Inhaber oder verantwortlicher Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung vorweisen können und am Einweisungsseminar teilgenommen haben)

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer nach § 53 Abs. 3 FahrlG

Alle Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG sind verpflichtet nach § 53 Abs 3 FahrlG an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer alle 4 Jahre teilzunehmen.

Ansprechpartner

Leitung:

Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 47591724
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Wetzlar:

Miriam Seifert
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.seifert@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Kassel:

Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 47591724
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de

Öffnungszeiten

Bürozeiten

Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Termine Wetzlar

Bisher sind für dieses Jahr keine weiteren Termine geplant.

Termine Kassel

Bisher sind für dieses Jahr keine weiteren Termine geplant.