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Vorraussetzungen zum Fahrlehrerlehrgang Erweiterung Klasse A

Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A bietet dem Fahrlehrer ein weiteres Tätigkeitsfeld, denn bereits den 15- und 16-jährigen Jugendlichen kann der Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM und die Mofa-Ausbildung angeboten werden.

Berechtigt für diese Ausbildung ist nur der Fahrlehrer der Klasse A.

Auch für die Tätigkeit als Seminarleiter Aufbauseminare ist die Fahrlehrererlaubnis A eine vorgeschriebene Voraussetzung.

Das Fahrlehrergesetz verlangt für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis Klasse A folgende Voraussetzungen:

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE
  • 1 Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte von 1 Monat
  • Besitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre)
  • mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
  • fahrpraktische Prüfung

Weitere Infos

Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden.

Natürlich sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu geben. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen durch die Zertifizierungsstelle GZQ.

Ansprechpartner Fahrlehrerausbildung

Leitung:

Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 47591724
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Wetzlar:

Miriam Seifert
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.seifert@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Kassel:

Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 47591724
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de

Öffnungszeiten

Bürozeiten

Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Termine Wetzlar

  • 08.04.2024 - 08.05.2024

Termine Kassel

  • Auf Anfrage