Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG
Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
Voraussetzungen:
- das 25. Lebensjahr vollendet ist und keine Tatsachen vorliegen, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann
- die Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde
- mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
- erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen wurde
- ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen
Dauer
9 Tage, jeweils von 08:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
(72 Stunden á 45 Minuten)
Ansprechpartner
Leitung:
Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 92024659
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de
Sekretariat Wetzlar:
Miriam Henning
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.henning@awz-suedwest.de
Sekretariat Kassel:
Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 92024659
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de
Öffnungszeiten
Bürozeiten
Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Termine Wetzlar
- Termin für 2024 folgt
Termine Kassel
- Auf Anfrage