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Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.

 

Voraussetzungen:

  • das 25. Lebensjahr vollendet ist und keine Tatsachen vorliegen, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann
  • die Fahrerlaubnisklasse vorhanden ist, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde
  • mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
  • erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen wurde
  • ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen

Dauer

9 Tage, jeweils von 08:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

(72 Stunden á 45 Minuten)

Ansprechpartner

Leitung:

Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 47591724
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Wetzlar:

Miriam Seifert
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.seifert@awz-suedwest.de

 

Sekretariat Kassel:

Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 47591724
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de

Öffnungszeiten

Bürozeiten

Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr

Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Termine Wetzlar

Termine Kassel

  • Auf Anfrage