Klasse BE
Der Beruf des Fahrlehrers setzt eine "Fahrlehrerlaubnis" voraus.
Für den Erwerb dieser Fahrlehrerlaubnis Klasse BE (PKW) sind nach dem Fahrlehrergesetz folgende Voraussetzungen zu erfüllen.
- Mindestalter von 21 Jahren (bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis)
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Fachhochschulreife, Abitur, Unteroffiziersprüfung)
- Fahrerlaubnisklasse BE
- geistige, körperliche und charakterliche Eignung
- ausreichende Fahrpraxis auf Kfz der Klasse B
- 8-monatiger Vollzeitlehrgang an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte inklusive Einführungspraktikum und Praktikum im 5. Monat (in einer Ausbildungsfahrschule)
- 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule inklusive zwei pädagogischen Tagen und einer Pädagogikwoche an der Fahrlehrerausbildungsstätte
- mündliche und schriftliche Fachkundeprüfung
- fahrpraktische Prüfung
- theoretische und praktische Lehrprobe
Weitere Infos
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ausbildungsverlauf, der Finanzierung etc. können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden.
Natürlich sind wir auch bereit Ihnen bei einem ausführlichen Beratungsgespräch weitere Informationen zu geben. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen durch die Zertifizierungsstelle GZQ.
Ansprechpartner Fahrlehrerausbildung
Leitung:
Uli Löhr
Tel.: 06441 / 2008958 oder 0561 / 92024659
E-Mail: u.loehr@awz-suedwest.de
Sekretariat Wetzlar:
Miriam Henning
Tel.: 06441 / 2008958
E-Mail: m.henning@awz-suedwest.de
Sekretariat Kassel:
Daniela Jacob
Tel.: 0561 / 92024659
E-Mail: d.jacob@awz-suedwest.de
Öffnungszeiten
Bürozeiten
Montag bis Freitag
07:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 15:15 Uhr