Ausbildung zum LKW-Ladekranführer
Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52
Unternehmer dürfen nur solche Personen als Kranführer beschäftigen, die unter anderem im Führen des Kranes theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (DGUV Vorschrift 52) vorgeschriebenen Unterweisung.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme den Befähigungsnachweis nach BGG 921 (DGUV Grundsatz 309-003).
Die Ausbildung erfolgt in zwei Modulen.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen
- Kranphysik
- Nothalteeinrichtungen
- Lastmomentbegrenzer
- Abstützung
- Anschlagen und Anschlagmittel
- Fahrübung und technische Unterweisung
Teilnehmer
Mitarbeiter auf LKW-Ladekränen aus Transportbetrieben, Abschleppunternehmen, Baunebengewerbe, Holztransporte usw.
Dauer
2-tägiger Lehrgang -
jeweils von 08.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Ansprechpartner
Leiter Aus- und Weiterbildungszentrum
Marcus Oberlies (Leiter Aus- und Weiterbildung)
Tel.: 069 / 97963 - 109
E-Mail: m.oberlies@fsz-suedwest.de