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BUS - Klasse D1 / D1E / D / DE

Klasse D1

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse D1 gilt für Fahrzeuge:

  • Bus mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • auch mit Anhänger bis 750 kh zGG

Die Fahrerlaubnis wird nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Vorrausetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

Führerscheinbesitzer, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfährigkeit vorlegen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Info's: hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestalter 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Nachweis der körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziniers oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Besitz der Klasse B - Unterrichtseinheiten 16 x 90 min

Besitz der Klasse C1 oder C - Unterrichtseinheiten 10 x 90 min

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Besitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung 41 x 45 min
  • Sonderfahrten 38 x 45 min

Besitz der Klasse B oder C1 über 2 Jahre:

  • Grundausbildung 16 x 45 min
  • Sonderfahrten 16x 45 min

Besitz der Klasse C bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung 8 x 45 min
  • Sonderfahrten 16 x 45 min

Besitz der Klasse C über 2 Jahre:

  • Grundausbildung 6 x 45 min
  • Sonderfahrten 8 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

 

 

Klasse D1E

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse D1E gilt für Fahrzeuge:

  • Bus mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t
  • Eingeschlossene sind die Klassen BE und bei Besitz von C1 = C1E

Die Fahrerlaubnis wird nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Vorrausetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

Führerscheinbesitzer, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfährigkeit vorlegen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Info's: hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestalter 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1
  • Nachweis der körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziniers oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

keine Theorieausbildung sowie Prüfung erforderlich


Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung 4 x 45 min

Sonderfahrten 2 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 70 min)

 

 

Klasse D

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse D gilt für Fahrzeuge:

  • Bus mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Klasse D1 ist mit eingeschlossen

Die Fahrerlaubnis wird nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Vorrausetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

Führerscheinbesitzer, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfährigkeit vorlegen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Info's: hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung im Linienverkehr bis 50 km
  • Mindestalter 20 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestalter 21 Jahre nach Grundqualifikation oder nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
  • Mindestalter 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Mindestalter 24 Jahre ohne Zusatzqualifikation
  • Besitz der Führerscheinklasse B
  • Nachweis der körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziniers oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen

 

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Bei Vorbesitz Klasse B:

Unterrichtseinheiten 24 x 90 min

Bei Vorbesitz Klasse C1:

Unterrichtseinheiten 18 x 90 min

Bei Vorbesitz Klasse C:

Unterrichtseinheiten 14 x 90 min

Bei Vorbesitz Klasse D1:

Unterrichtseinheiten 14 x 90 min

 

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung 45 x 45 min
  • Sonderfahrten 44 x 45 min

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 über 2 Jahre:

  • Grundausbildung 33 x 45 min
  • Sonderfahrten 25 x 45 min

Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung 14 x 45 min
  • Sonderfahrten 30 x 45 min

Bei Vorbesitz Klasse C über 2 Jahre:

  • Grundausbildung 7 x 45 min
  • Sonderfahrten 15 x 45 min

Bei Vorbesitz Klasse D1:

  • Grundausbildung 20 x 45 min
  • Sonderfahrten 15 x 45 min

 

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

 

 

Klasse DE

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse DE gilt für Fahrzeuge:

  • mit einem Anhänger über 750 kg zGM
  • eingeschlossene Klassen sind D1E, BE und bei Vorbesitz C1 = C1E

Die Fahrerlaubnis wird nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Vorrausetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

Führerscheinbesitzer, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfährigkeit vorlegen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Info's: hier.

 

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung im Linienverkehr bis 50 km
  • Mindestalter 20 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestalter 21 Jahre nach Grundqualifikation oder nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
  • Mindestalter 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • Mindestalter 24 Jahre ohne Zusatzqualifikation
  • Besitz der Führerscheinklasse B und D
  • Nachweis der körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziniers oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Nachweis über das Sehvermögen

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

keine Theorieausbildung sowie Prüfung erforderlich

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung 4 x 45 min

Sonderfahrten 5 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 70 min)

 

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner:

Jörg Schweitzer 
Tel.: 06441 / 2009633
E-Mail: j.schweitzer@fsz-suedwest.de

Schulungstermine Wetzlar

Klasse D (BUS ohne Anhänger)

Klasse D/DE (BUS inkl. Anhänger)