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LKW - Klasse C1 / C1E / C / CE

Klasse C1

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse C1 gilt für die Fahrzeuge:

  • KFZ von 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zGG

Die Klasse C1 wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahr und ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 2 noch besitzen dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. Mit Vollendung des 50. Lebenjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Mit dem neuen Führerschein erhalten Sie die Klassen B, BE, C, CE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muss ein ärztlichen Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehrvermögen vorgelegt werden.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 eine Grundqualifikation nachweisen. Mehr Info's hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie ein Nachweis über Ihr Sehrvermögen

Inhalt/ Dauer:

Theorieausbildung:

Unterrichtseinheiten 12 x 90 min

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Praxisausbildung:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 5 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

Klasse C1E

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse C1E gilt für die Fahrzeuge

  • KFZ von 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG
  • und Anhänger über 750 kg zGG

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zuhfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Die Klasse C1 wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahr und ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 2 noch besitzen dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. Mit Vollendung des 50. Lebenjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Mit dem neuen Führerschein erhalten Sie die Klassen B, BE, C, CE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muss ein ärztlichen Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehrvermögen vorgelegt werden.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 eine Grundqualifikation nachweisen. Mehr Info's hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

keine Theorieausbildung sowie eine theoretische Prüfung erforderlich.

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 5 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

 

 

 

Klasse C

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnis Klasse C gilt für:

  • KFZ über 3,5 t zGG
  • auch mit ANhänger bis 750 kg zGG
  • eingeschlossen ist die Klasse C1

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klassen mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen vorliegt.

Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 2 noch besitzen dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. Mit Vollendung des 50. Lebenjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Mit dem neuen Führerschein erhalten Sie die Klassen B, BE, C, CE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muss ein ärztlichen Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehrvermögen vorgelegt werden.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 eine Grundqualifikation nachweisen. Mehr Info's hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestralter 18 Jahre nach Grundqualifikation
  • Mindestalter 21 ohne Zusatzqualifikation
  • Besitz der Führerscheinklasse B

Für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zGG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t. beträgt.

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Unterrichtseinheiten 16 x 90 min

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten:

  • B   auf C   = 10 x 45 min
  • C1 auf C   =  5  x 45 min
  • C   auf CE = 10 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

 

 

 

Klasse CE

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnisklasse gilt für Fahrzeuge:

  • KFZ über 3,5 t. zGG
  • Anhänger über 750 kg zGG
  • eingeschlossen sind die Klassen C1E, BE und T
  • bei Besitz von der Klasse D1 = D1E und bei Besitz von D = DE

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klassen mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Gutachten ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen vorliegt.  

Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 2 noch besitzen dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren. Mit Vollendung des 50. Lebenjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Mit dem neuen Führerschein erhalten Sie die Klassen B, BE, C, CE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muss ein ärztlichen Gutachten über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehrvermögen vorgelegt werden.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 eine Grundqualifikation nachweisen. Mehr Info's hier.

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung
  • Mindestalter 18 Jahre nach Grundqualifikation
  • Mindestalter 21 Jahre ohne Zusatzqualifikation

Für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zGG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Inhalt/ Dauer:

Ausbildung Theorie:

Unterrichtseinheiten 10 x 90 min

Prüfung Theorie (max. 45 min)

 

Ausbildung Praxis:

(Fahrstunden)

Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell

Sonderfahrten 14 x 45 min

Prüfung Praxis (mind. 75 min)

 

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner:

Jörg Schweitzer 
Tel.: 06441 / 2009633
E-Mail: j.schweitzer@fsz-suedwest.de

Schulungstermine Wetzlar

Klasse C (LKW über 7,5t ohne Anhänger)
02.09.2022 - 26.09.2022
18.11.2022 - 12.12.2022

Klasse C/CE (LKW über 7,5t inkl. Anhänger)
02.09.2022 - 29.09.2022
18.11.2022 - 15.12.2022