Motorrad - Klasse A/ A1/ A2

Klasse A
Beschreibung:
Die Fahrerlaubnis Klasse A ist gültig für schwere Krafträder.
Zugangsvorausetzungen:
(gültig seit 19.01.2013)
- Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 (für den Aufstieg nur eine praktische Prüfung (40 min) erforderlich)
- Mindestalter 21 Jahre für dreiädrige Krafträder über 15 kW
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Inhalt/ Dauer:
Ausbildung Theorie:
Unterrichtseinheiten 16 x 90 min
Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten
Prüfung Theorie (max. 60 min)
Ausbildung Praxis:
(Fahrstunden)
Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell
Sonderfahrten 12 x 45 min
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse A2 von unter 2 Jahren:
Sonderfahrten 6 x 45 min
Prüfung Praxis (mind. 60 min)
Klasse A1
Beschreibung:
Die Fahrerlaubnis Klasse A1 gilt für (Leicht-) Krafträder bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung vom max. 11 kW. Die Fahrerlaubnisbehörde erlaubt keine Sonderauflagen für die Führerscheinklasse A1. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht des Motorrades darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.
(Besitzer der Fahrerlaubnis 3 und 4 (vor dem 01.04.1980) dürfen diese Klasse weiterhin fahren)
Zugangsvoraussetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
Inhalt/ Dauer:
Ausbildung Theorie:
Unterrichtseinheiten 16 x 90 min
Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten
Prüfung Theorie (max. 45 min)
Ausbildung Praxis:
(Fahrstunden)
Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell
Sonderfahrten 12 x 45 min
Prüfung Praxis (mind. 45 min)
Klasse A2
Beschreibung:
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 gilt für Krafträder mit einer Motorleistung von 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Ersetzt die Führerscheinklasse A beschränkt.
Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis Klasse A1 oder den Führerschein 3 (Besitz vor 01.04.1980) hat, kann einen Wechsel in die Klasse A2 mit nur einer praktischen Führerscheinprüfung (40 min) vornehmen.
Zugangsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
Inhalt/ Dauer:
Ausbildung Theorie:
Unterrichtseinheiten 16 x 90 min
Bei Erweiterung genügen 10 x 90 min Unterrichtseinheiten
Prüfung Theorie (max. 45 min)
Ausbildung Praxis:
Grundausbildung - Anzahl der Fahrstunden sind individuell
Sonderfahrten 12 x 45 min
Prüfung Praxis (mind. 60 min)
Ansprechpartner
Ansprechpartner:
Jörg Schweitzer
Tel.: 06441 / 2009633
E-Mail: j.schweitzer@fsz-suedwest.de