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Beschleunigte Grundqualifikation LKW / Bus

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (gemäß BKrFQV - Anlage 1)


Innerhalb der Europäischen Union dürfen nur noch Kraftfahrer/innen beschäftigt werden, die neben Führerschein und Fahrerkarte eine zusätzliche EU-Qualifikation nachweisen können. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer/innen und seit dem 10. September 2009 für LKW Fahrer/innnen. Diese Qualifikation muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Sie wird durch einen entsprechenden Eintrag im Führerschein dokumentiert (Schlüsselzahl 95).

weitere Infos über das Berufskraftfahrt-Qualifikations-Gesetz finden Sie hier.

Ausbildungsinhalte gemäß BKrFQV - Anlage 1:

  • Rechtliche Grundlagen des Güterkraft-/Personenverkehrs und deren Anwendung
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen und Arbeitsunfälle
  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (FS C/CE) bzw. 23 Jahre (FS D/DE)
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

 

Ziel:

Ziel des Lehrgangs ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs.

Dauer:

20 Tage (1 Monat)

 

Unterrichtszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Theorie)

 

 

 

Ansprechpartner

Leitung / Organisation:

Jörg Schweitzer
Tel.: 069 / 97963-151
E-Mail: j.schweitzer@fsz-suedwest.de

 

 

Sekretariat / Verwaltung:

Maria Dawydow (SVG Fahrschule Wetzlar)
Tel.: 06441 / 2009633
E-Mail: m.dawydow@awz-suedwest.de 

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