Seminare
WS_Ladekran- Ausbildung zum LKW-Ladekranführer
19.05.2020 - 20.05.2020
Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52
Unternehmer dürfen nur Personen als Kranführer beschäftigen, die unter anderem im Führen des Kranes theoretisch und praktisch unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Lehrgang entspricht der in der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (DGUV Vorschrift 52) vorgeschriebenen Unterweisung.
Inhalt:
1. Theorie:
- Gesetzliche Grundlagen
- Kranphysik
- Nothalteeinrichtungen
- Lastmomentbegrenzer
- Abstützung
- Höchstzulässige Belastung
- Anschlagen und Anschlagmittel
2. Praxis:
- Technische Unterweisung
- Ladeübungen
Ziel:
- die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme den Beschäftigungsnachweis nach BGG 921/DGUV (Grundsatz 309-003)
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung und gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
- Geistige und körperliche Eignung / Möglichst Untersuchung nach G 25
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Zusatzinformationen
Unterrichtszeiten:
- 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dauer:
- 2 Tage
- 3 Tage (mit Förderung)